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Beispiel für selektives Abtragen

Beispiel für selektives Abtragen

Selektives Abtragen

Das selektive Abtragen von Oberflächenschichten mittels Laserstrahl ist ein häufig eingesetztes Verfahren. 
Es wird eine Deckschicht möglichst rückstandslos abgetragen, um den Grundwerkstoff freizulegen. 
Dieser soll dabei nicht geschädigt werden. Hierbei ist die Selektivität des Abtragens entscheidend für den erreichbaren Kontrast. 

Es eignen sich im Besonderen Grundwerkstoffe und Deckschichten, die einen großen Farbunterschied aufweisen. 

Dieses Verfahren wird zum Beispiel beim Abtragen von lackierten Bauteilen sowie an eloxierten Aluminiumoberflächen und Laserbeschriftungsfolien angewandt.

Selbst harte Lackschichten, wie sie zum Beispiel beim Pulverlackieren entstehen, bis hin zu Multilayerschichten auf Leiterplattenmaterialien können selektiv und mit hohem Kontrast beschriftet werden. 

Speziell für das Verfahren des selektiven Abtragens wurden Laserbeschriftungsfolien für die Etikettierung entwickelt. 

So kann zum Beispiel durch die Laserstrahlung eine schwarze Schicht selektiv abgetragen werden, so dass eine darunter liegende weiße Schicht sichtbar wird.

Nach der Laserbeschriftung wird in einem zweiten Schritt die Etikettenumrandung bis auf die Trägerschicht getrennt. Dadurch kann das Folienetikett sehr einfach vom Trägerwerkstoff entfernt werden. 
Das Besondere am Foliendesign ist die fälschungssichere Klebeverbindung. Die selbstklebenden Folien können nach dem einmaligen Aufbringen auf die Produktoberfläche nicht zerstörungsfrei entfernt werden. 

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